Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit dem Endkunden, im Nachfolgenden auch Kunde, Gast, Mitsegler, Crew oder Teilnehmer genannt, abgeschlossenen Verträge. Unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss online, offline oder Fernmündlich erfolgt
1.2 Diese AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Endkunden, auch wenn darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3 Es gilt dabei die jeweils aktuellste Fassung welche auf unserer Homepage zum Download bereit steht.
2. Vertragspartner
2.1 Die Buchung des Segeltörns / Kojen / Kabinen Chartervertrag kommt zustande mit: SIByER Charter S.L.U
La Degollada 54a
E- 38589 Arico Viejo
E-Mail: info@sibyer-charter.com Homepage: www.sibyer-charter.com
Vertreten durch die Geschäftsführer: Ricarda Benz und Manfred Christian Schaller und dem Endkunden der die Buchung durchführt.
3. Buchungsvorgang
3.1 Die Darstellungen, insbesondere Bilder auf unserer Website dienen lediglich der Illustration sind kein rechtlich bindendes Angebot.
3.2 Der Kunde wählt auf unserer Shopseite (https://www.sibyer-charter.com/shop/) oder über die Webseite eines unserer Vertriebspartner (Affiliatefunktion) einen der dort angebotenen Segeltörns durch Anklicken des entsprechenden Buttons „Buchen“ aus. Sodann öffnet sich eine Auswahlseite auf der der Kunde die Bezeichnung des Törns, die Dauer (Von – Bis) und wenn er auf den Button „Details“ klickt die Törnbeschreibung einsehen kann. Klickt er nach dem er die Törnbeschreibung gelesen hat, wieder auf den Button „Buchen“, gelangt er wieder zur vorherigen Seite, auf der er die Anzahl der Kojen die er buchen möchte, auswählen kann. Dem Kunden wird der Einzelpreis und der Gesamtpreis der Kojen die er buchen möchte angezeigt. Nach dem er die Anzahl der Kojen ausgewählt hat, klickt der Kunde den Button „Weiter“ und gelangt zur Eingabemaske („Anmeldung“ ) „Bezeichnung des Törns mit Datum und Preises, auf der er seine zur Buchung nötigen Daten eingeben muss. Um mit der Buchung fortzufahren, muss der Kunde die AGB und die Bordregeln, die er dort einsehen und downloaden kann, als gelesen und akzeptiert bestätigen. Hat er dies getan und klickt er den Button „Zur Buchung“ öffnet sich, wenn mehrere Kojen ausgewählt wurden, eine Eingabemaske um die Namen und Geburtsdaten der anderen Teilnehmer für die der Kunde bucht einzutragen. Klickt der Kunde dann auf den Button “Weiter“ werden Ihm seine angegebenen Buchungsdaten, die Bezeichnung des Törns, die Dauer (Von- Bis), der Einzelpreis und der Gesamtpreis angezeigt. Bis zu dieser Seite kann der Kunde mit dem Button „Angaben ändern“ zurückspringen um seine Daten ggf. zu ändern oder aber die Buchung gänzlich abbrechen. Erst wenn der Kunde den Button „ kostenpflichtig anmelden „ anklickt wird der Törn Kostenpflichtig und rechtsverbindlich gebucht. Er wird aber zuvor mit dem untenstehenden Satz über die Verbindlichkeit der Buchung hingewiesen.
„Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und melde mich verbindlich zum
oben genannten Törn an.“
Erst durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ gibt der Kunde eine rechtlich verbindliche Buchung ab.
3.3 Unmittelbar danach erhält der Kunde per E-Mail eine Buchungsbestätigung. Mit dieser E-Mail- Bestätigung ist dann die Buchung und der „Chartervertrag“ zustande gekommen.
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3.4 Der Vertrag wird in Deutscher Sprache abgeschlossen.
3.5 Wir speichern den Vertragstext und die Kundendaten Online über unser Buchungsportal „Yachtoffice“
und senden dem Kunden die Buchungsdaten, die AGB und die Bordregeln mit der Buchungsbestätigung per E- Mail zu. Die AGB und Bordregeln sind beim Buchungsvorgang und auf unserer Webseite einsehbar.
3.6 Wer eine Koje oder Kabine für einen anderen Törnteilnehmer bucht, haftet für alle Verpflichtungen, die auf diese Törnteilnehmer entfallen. Er ist verpflichtet den oder die Törnteilnehmer für den er gebucht hat über die AGB und die Bordregeln zu informieren. Die AGB und auch die Bordregeln gelten uneingeschränkt auch wenn jemand anderes den Törn gebucht hat. Die Törnteilnehmer können sich aus dem Grund dass jemand anderen den Törn gebucht hat nicht darauf berufen keine Kenntnis über die AGB und Bordregeln zu haben.
4. Charterpreis / Törnpreis / Nebenkosten
4.1 Die bei der Buchung und auf unserer Website angegebenen Preise sind Preise einschließlich der Umsatzsteuer des Landes in dem die Leistung erbracht wird.
4.2 Der Charter - Törnpreis umfasst die Nutzung der gebuchten Kojen / Kabinen, sowie die Mitbenutzung der allgemeinen Teile der Yacht, sowie die Tätigkeit des Skippers. Die persönlich Nutzung von Sonder bzw. Zusatzausstattungen der Yacht wie Dinghi mit Außenborder, SUP Boards, Surfboards etc, sind davon ausgeschlossen und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Jeder Törnteilnehmer organisiert selbständig die Anreise zum Ausgangshafen und die Rückreise vom Rückkehrhafen und trägt die damit verbundenen Kosten selbst.
4.4 Alle mit dem Törn verbundenen Nebenkosten, wie Liegegebühren, Transitgebühren,
Nationalparkgebühren usw; Verpflegung der Törnteilnehmer und des Skipper an Bord, Kraftstoffe, Öl, Gas, Wasser, Strom, Endreinigung und Abfallentsorgung, tragen die Törnteilnehmer selbst durch Einzahlung in eine Bordkasse, wobei für jeden Törnteilnehmer der gleiche Anteil anfällt. Siehe Punkt Bordkasse in den Bordregeln. Der Skipper und zur Yacht gehörende Personen (Hostess usw.) sind von der Einzahlung in die Bordkasse ausgenommen und werden während des Törns durch die Mitsegler frei gehalten.
5. Bezahlung
5.1 Der Kunde bezahlt innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 50 % des Charterpreises. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe entstanden ist.
5.2 Der Restbetrag des Charterpreises ist dann spätestens 30 Tage vor Törnbeginn fällig, wenn feststeht, dass der Törn durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Wenn die Zweite Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird, können wir vom Vertrag zurücktreten und es kommt Punkt 6 (Stornierung) zur Anwendung. Wobei der Tag unseres Vertragsrücktritts für die Höhe der Stornogebühr maßgeblich ist.
5.3 Bei einer kurzfristigen Buchung, wenn zwischen Buchung und Törnbeginn weniger als 6 Wochen liegen, ist immer der komplette Charter - Törnpreis sofort fällig und muss vor Törnbeginn eingegangen bzw. bezahlt sein.
6. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vom Chartervertrag zurücktreten. Die Stornierung muss hierbei schriftlich entweder via Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Wenn der Törnteilnehmer / Kunde nach Abschluss des Chartervertrags die Buchung storniert oder die Reise nicht antritt, fallen folgende Stornogebühren an:
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a) bis 90. Tage vor Törnbeginn oder früher: 20 % des Charterpreises;
b) vom 89. Tag bis 60. Tag vor Törnbeginn: 40 % des Charterpreises;
c) vom 59. Tag bis 30. Tag vor Törnbeginn: 60 % des Charterpreises;
d) vom 29. Tag bis 14. Tag vor Törnbeginn: 80 % des Charterpreises;
e) ab dem 13. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt: 100 % des Charterpreises.
Zur Berechnung gilt hierbei immer das Datum des Post oder Maileingang bei uns.
6.2 Kann der Törnteilnehmer den von Ihm gebuchten Törn aus persönlichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht antreten, so kann er eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle den Törn antritt. Aus diesem Entgegenkommen kann jedoch keine Rechtliche Verpflichtung dafür hergeleitet werden.
Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen des Törns zB aus gesundheitlichen Gründen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.3 Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet die Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Charterpreis und alle durch die Ersatzperson eventuell während des Törns verursachten Schäden.
6.4 Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner hierfür ist die Yachtpool GmbH in 85221 Ottobrunn.
Wir empfehlen, insbesondere bei Reisen, die mit Sportveranstaltungen verbunden sind wie Segeltörns, Skireisen etc., entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten.
7. Absage des Törns
7.1 Wir können den Törn absagen, wenn der Törn (etwa wegen Erkrankung des Skippers oder
Beschädigung der Yacht) nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall erhält der Törnteilnehmer / Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Absage alle eingezahlten Beträge ohne Abzüge auf jenes Konto zurück, von dem die Zahlung gekommen ist. Aufgrund der Absage stehen keine weiteren Schadenersatzansprüche zu. Die dem Kunden bis dato angefallene Aufwendungen für bereits gebuchte Flüge etc. werden nicht erstattet. Wir bieten dem Gast in diesem Fall aber an, den Törn zu einem anderen Zeitpunkt wahrzunehmen. Dies kann im beidseitigem Einvernehmen auch in einem anderem Revier oder zu einer anderen Zeit als ursprünglich gebucht erbracht werden. Dieses Entgegenkommen stellt aber zu keiner Zeit eine rechtsverbindliche Verpflichtung dazu dar.
7.2 Wir können wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem vereinbarten Törnbeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung und im Buchungsvorgang ausdrücklich benannt und beziffert und den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Törnbeginn spätestens zugegangen sein muss. Insbesondere wenn wir zusätzlich in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben.
Die auf den Charterpreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden bei Absage umgehend erstattet. Aufwendungen für bereits gebuchte Flüge etc. werden nicht erstattet. Ein weiterer Schadenersatz-Anspruch ist hiermit ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Durchführung des Segeltörns, Risiko und Verhalten der Reiseteilnehmer
8.1 Am Segeltörn nimmt jeder Teilnehmer auf eigenes Risiko teil, da bei Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen, nicht alle Risiken ausschließen lassen. Der Teilnehmer ist voll für sich und seiner Obhut unterstellte Personen verantwortlich und hat die jeweils erforderlichen oder vom Skipper/in angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbständig zu treffen.
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Dies betrifft insbesondere das Anlegen von Sicherheitsleinen und Schwimmwesten sowie die sonstige Sicherung an und unter Deck und im Wasser. Es gelten unsere Bordregeln.
8.2 Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Törn und der Sicherheit an Bord entscheidet ausschließlich der vom Törnveranstalter eingesetzte Skipper.
8.3 Die Törnteilnehmer werden nach ihren Fähigkeiten bei der Erledigung der an Bord anfallenden Arbeiten mithelfen. Dazu gibt es vor Törnbeginn eine Sicherheitseinweisung an Bord.
Ist es, insbesondere bei den von uns angebotenen Meilentörns unabdingbar, dass über-Nacht gefahren werden muss, so sind die Törnteilnehmer zu Nachtwache verpflichtet. Die Törnteilnehmer werden dazu gemäß Ihrer seglerischen Fähigkeiten dazu vom Skipper eingeteilt.
8.4 Anders als die Meilentörns sind die von uns als Wochentörn angebotenen Segeltörns keine Rundreise zu festen und vorbestimmten Zielen, sondern von Wind und Wetter abhängig.
Der Skipper kann bei jedem Törn aus Gründen des Wetters, eine geplante Route und ein geplanten Zielhafen abändern oder mit der Yacht insbesondere bei schlechtem Wetter, Starkwind mit mehr als 6 Bft
und Wellen > 2,5 m aus Sicherheitsgründen auch im Hafen verbleiben ( Abwettern). Aus diesem Grund, kann kein „Reisemangel“ und Schadenersatzanspruch hergeleitet werden. Sollte sich aus diesem Grund insbesondere bei den von uns angebotenen Meilentörns ein vorbestimmter Zielhafen ändern, liegt ebenfalls kein Reisemangel und Schadenersatzanspruch vor. Können wir aus Wetterbedingten Gründen die Abfahrts und Ankunftszeit (Boarding / Checkout) insbesondere bei den Meilentörns nicht einhalten, liegt ebenfalls kein Reisemangel / Schadenersatzanspruch vor, da dies als höhere Gewalt zu werten ist. Die Sicherheit der Crew und der Bootes geht immer vor.
8.5 Durch seine Buchung erklärt der Törnteilnehmer, dass ihm sein physischer und psychischer Gesundheitszustand diesen Törn erlaubt und dass er ohne Schwimmhilfe mindestens 20 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann. Sollte es Hinweise geben, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann der Skipper diesen Törnteilnehmer vom Törn ausschließen. Dies gilt als Nichtantritt im Sinne von Punkt 6. (Stornierung). Ein Schadenersatzanspruch wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).
8.6 Die an Bord ausgelegten auf unserer Homepage einsehbaren und mit der Buchungsbestätigung zugesandten Bordregeln, sind für jeden Gast an Bord Verbindlich und Bestandteil dieser AGB ́s.
Wir sind zu jeder Zeit berechtigt den Chartervertrag fristlos zu kündigen, und den Teilnehmer des Bootes zu verweisen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Törns ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder in einem solchen Maße gegen die Bordregeln verstößt, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung des Törns mit ihm und für die anderen Törnteilnehmer unzumutbar ist. Kündigen wir unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Charterpreis. Eventuelle Mehrkosten, die dem Teilnehmer für seine Rückbeförderung usw. entstehen, trägt der Störer selbst.
8.7 Der Törnteilnehmer hat dem Skipper jede Vertragswidrigkeit, die er während der Reise wahrnimmt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um dem Skipper die Möglichkeit zu geben, die Vertragswidrigkeit zu beheben. Der Skipper wird dies im Logbuch entsprechend vermerken. Anderenfalls können später keine Ansprüche aus solchen Vertragswidrigkeiten abgeleitet werden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
8.8 Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder die Abhilfe bei den Meilentörns generell auf See unmöglich ist.
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8.9 Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Törnende uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Haftung, Haftungsbeschränkung
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind pro Törn und Kunden auf den dreifachen Charterpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Törn.
10.2 Für das an Bord gebrachte Gepäck und Wertsachen wird generell keine Haftung übernommen.
11. Höhere Gewalt
Wird der Törn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt und kann nicht mehr fortgeführt werden, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten die dem Kunden dadurch entstehen trägt der Kunde selbst.
12. Online-Streitbeilegung
12.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
12.2 Wir ziehen es aber vor, Ihre Anliegen mit Ihnen direkt zu klären und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Unsere Verträge unterliegen Spanischem Recht unter Ausschluss der Vierweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
13.2 Für alle Streitigkeiten ist das für SIByER Charter S.L.U sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Chartervertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich Spanisches Recht Anwendung.
13.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechts geschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des spanischen Datenschutzgesetzes ein.
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