Befugnisse
Der Königliche Erlass 1617/2007 vom 7. Dezember, der Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Häfen und Seetransporten festlegt, legt in Artikel 6-4 fest, dass es der Generaldirektion der Handelsmarine obliegt, die Ausbildung von Schiffssicherheitsbeamten und Unternehmen zu überprüfen Offiziere für maritime Sicherheit. Zu diesem Zweck ist es für die Genehmigung der Ausbildungsprogramme, der Zulassungs- und Kontrollbedingungen der Ausbildungszentren sowie der Bedingungen für die Erlangung der Spezialzertifikate des Schiffssicherheitsoffiziers und des Kompanieoffiziers für maritime Sicherheit verantwortlich.
Bedingungen
Seien Sie spanischer Staatsbürger oder besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Gemeinschaft oder einer von den Vereinten Nationen gegründeten Nation.
Sie müssen volljährig sein, also 18 Jahre alt oder mit Erlaubnis der Eltern 16 Jahre alt sein.
Besitzen Sie einen Berufstitel der Handelsmarine, der die Einschreibung als Kapitän, Chefingenieur, Brückenoffizier, Ingenieuroffizier oder Funkelektronikoffizier ermöglicht, oder einen akademischen Titel, der Voraussetzung für den Erwerb eines Berufstitels ist, der die Befugnis zur Einschreibung verleiht die oben genannten Positionen.
Materialien
Jeder Student erhält das für den Abschluss des Kurses erforderliche Material, unabhängig davon, ob es sich um individuelles Material oder kollektives Material zur gemeinsamen Nutzung handelt.
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