Grundausbildungszertifikat.
1. Der Besitz des „Grundausbildungszertifikats“ ist für alle Mitarbeiter erforderlich, die professionelle maritime Funktionen auf Zivilschiffen ausüben, sowie für Personen, die gemäß der Tabelle mit Sicherheits- oder Verschmutzungsverhütungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb betraut sind Pflichten und Anweisungen des Schiffes, der Notfallplan an Bord im Falle einer Kohlenwasserstoffverschmutzung oder das Sicherheitsmanagementhandbuch.
2. Das „Grundausbildungszertifikat“ wird nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erworben, dessen Inhalte in Anhang I aufgeführt sind und den Kompetenzstandards des Abschnitts A-VI/1 der Ausbildungsordnung entsprechen müssen.
3. Die Dauer des Kurses beträgt mindestens siebzig Stunden, wovon mindestens fünfundvierzig Stunden theoretischer Inhalt und fünfundzwanzig Stunden praktischer Inhalt bestehen.
4. Das nicht eingeschlossene Personal, das keine Passagiere ist, erhält an Bord eine grundlegende Einarbeitungsschulung, die es ihm ermöglicht, sich in den folgenden Situationen zu verhalten:
Sturz einer Person ins Meer;
Rauch- oder Feuererkennung;
Feuer- oder Schiffsalarm;
Kennzeichnung von Sammel- und Einstiegsstationen sowie Evakuierungswegen im Notfall;
Standort und Verwendung von Schwimmwesten;
Schlagen Sie Alarm und verfügen Sie über Grundkenntnisse im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern.
Ergreifen Sie bei einem Unfall oder einem anderen medizinischen Notfall sofort Maßnahmen, bevor Sie an Bord medizinische Hilfe anfordern. Und
Feuer-, wasser- und wetterfeste Türen, die auf dem Schiff installiert sind, mit Ausnahme von Rumpföffnungen, schließen und öffnen.
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