Zertifikat für Überlebensboote und Rettungsboote (nicht schnell).
1. Für das folgende Personal ist der Besitz des Überlebensboot- und Rettungsbootzertifikats (nicht schnell) erforderlich:
a) An die Kapitäne und Brücken- und Ingenieuroffiziere von Passagierschiffen.
b) An die Kapitäne und Brücken- und Ingenieuroffiziere von Handelsschiffen mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 75 BRZ.
c) An die Kapitäne und Brücken- und Maschinenoffiziere von Fischereifahrzeugen mit einer Länge von mehr als 20 Metern.
d) An Matrosen, Brückenmänner und Maschinenführer von Handelsschiffen, denen Aufgaben bei der Führung von Überlebensfahrzeugen und Rettungsbooten auf den in den vorherigen Unterabschnitten genannten Schiffen übertragen wurden.
2. Das Zertifikat „Überlebensboote“ und „Nichtschnelle Rettungsboote“ wird nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erworben, dessen Inhalt in Anhang I dargelegt ist und den Kompetenzstandards von Abschnitt A-VI/2 der Ausbildungsordnung, Absätze 1 bis 3, entsprechen muss 4.
3. Die Dauer des Kurses beträgt mindestens 24 Stunden, davon mindestens 12 Stunden theoretischer Inhalt und 12 Stunden praktischer Inhalt.
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