Lehrgang zur Erlangung des Kompetenzzeugnisses als Maschinist, anerkannt von der Generaldirektion der Handelsmarine.
Richtet sich an alle Seeleute, die Teil der Wache im Maschinenraum sind oder Aufgaben in einem Maschinenraum ohne ständige Besatzung an Bord eines Handelsschiffs im Sinne von Artikel 2 Punkt 10 des Königlichen Dekrets 973/2009 vom 12. Juni übernehmen, dessen Hauptantriebsmaschine eine Leistung von mindestens 750 kW hat.
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